Liebe Mitglieder
Nach erneuten Anpassungen der Massnahmen ab 18.12.2020 ist der Turnbetrieb für Erwachsene immer noch bis auf weiteres eingestellt.
Ebenso werden wir folgende Anlässe leider nicht durchführen können: Chlausanlässe, Guetzlibacken sowie das Helferessen. Auch die Fasnacht wurde bereits abgesagt. Das Helferessen werden wir auf 2021 verschieben.
Kindergruppen:
KITU gross:
Das Kitu gross kann, gemäss den neuen Bestimmungen, wieder stattfinden.
ElKi und KiTu klein:
Kann weiterhin unter Einhaltung des Schutzkonzepts stattfinden.
Aktuelle Bestimmungen des BASPO (Bundesamt für Sport):
Kleinkinder (d.h. MUKI/VAKI-Kurs-Teilnehmende) zählen so nicht als Personen; sie dürfen zusätzlich dabei sein. Pro Erwachsenen-Kind-Paar muss eine Fläche von 15m2 zur Verfügung stehen. Die Erwachsenen müssen dauernd eine Maske tragen und den Abstand von 1.5m einhalten.
Überdies gilt die maximale Gruppengrösse von 5 Erwachsenen (inkl. Leiterin/Leiter).
Zusatzbemerkungen nach Rücksprache mit der Gemeinde Rapperswil-Jona für die Turnhallen Wagen, Hanfländer und Kreuzstrasse:
VaKi/MuKi-Turnen:
Kinder-Turnen klein:
Keine Änderungen / keine neuen Massnahmen
Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren gibt es wie bis anhin kaum Einschränkungen. Für Kinder unter 12 Jahren schon gar nicht. Die Eltern sollten die Kinder jedoch nicht bis in die Räumlichkeiten begleiten.
Es gilt weiterhin:
Symtomfrei ins Training
Distanz halten
Einhalten der Hygieneregeln
Protokollierung der Teilnehmenden
Schutzmaskenpflicht (neu)
Herzlichen Dank!
Liebe Grüsse
Der Vorstand
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 13.01.2021 Version: 13.01.2021
Ersteller: Elisabeth Helbling, Corona-Beauftrage
Ausgangslage
Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 18.12.20 bzw.13.01.21 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
A I Symptomfrei ins Training
Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren
B I Distanz und Gruppengrösse einhalten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und es gilt Maskenplicht (siehe Punkt E). Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.
Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) sind nur Sportarten ohne Körperkontakt und nur im Freien erlaubt.
Wenn der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt (Bsp. Kraft- und Haltungstraining für Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik) sind im Freien erlaubt. Für Kinder unter 16 Jahren gelten Ausnahmen: Alle Kontaktsportarten (z.B. Spielsportarten) sind verboten.
Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr gelten keine neuen Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum.
Helfen/Sichern:
Das Helfen und Sichern ist nur bei Jugendlichen bis 16 Jahren und mit Maske erlaubt. Bei Erwachsenen ist jeglicher Körperkontakt untersagt.
Gruppengrösse Elki-Turnen
Im Elki-Turnen sind 5 Erwachsene (inkl. Leiterpersonen) plus die Kinder erlaubt. (Spezielle Regelung Stadt Rappi-Jona: siehe separate Info auf Homepage)
Beständige Gruppen
Die Trainingsgruppen sollen beständig sein, daher in möglichst gleicher Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist von den entsprechenden Leitern vorzunehmen und umzusetzen.
C I Einhalten der Hygieneregeln
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
D I Protokollierung der Teilnehmenden
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt F). Zutrittsbeschränkungen: • In der Trainingsinfrastruktur halten sich nur die für den Turnbetrieb notwendigen Personen auf.
Während der Trainingszeiten haben nur die folgenden Personen Zugang zur Trainingshalle (= Gebäudekomplex):
Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner
• Begleitperson und Ausstehende (Eltern, Freunde, ...) haben nur sofern nötig Zutritt.
• Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern, warten die Eltern vor der Sporthalle
E I Schutzmaskenpflicht
In den Innenräumen der Sporthalle gilt allgemeine Maskenpflicht. Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.
Trainer*in :
Für Trainer und Trainerinnen gilt Maskenpflicht für alle Alterskategorien.
Elki / Kitu Turnen:
Für alle Begleitpersonen, Leiter und Leiterinnen gilt Maskenpflicht.
F I Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unserem Verein ist dies Elisabeth Helbling.
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. 079 670 81 75 oder praesidentin@svktwagen.ch).
Wagen, 16.01.2021 Vorstand SVKT Frauensportverein Wagen
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